Wird in einem zwischen einem Elternteil und einem seiner Kinder geschlossenen Grundstückübertragungsvertrag ein Pflichtteilsverzicht der Geschwister mitbeurkundet, handelt es sich um verschiedene Gegenstände im Sinne des § 44 Abs. 2 KostO, so dass der Verzicht neben dem Übertragungsvertrag gesondert zu bewerten ist.
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