Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.736 Anfragen

40.000 Euro Bestattungskosten - außergewöhnliche Belastung?

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall machte ein Ehepaar Kosten für die Bestattung des verstorbenen Vaters des Ehemannes von über 40.000 € als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend, wobei allein für die Grabstätte 17.854,02 € anfielen.

Für ein professionelles Video der Bestattungszeremonie wurden 2.784,00 € geltend gemacht, die Kosten der Todesanzeige beliefen sich auf 5.249,41 €, für Blumenschmuck bei der Beisetzung wurden 1.611,50 € ausgegeben. Für die Danksagung fielen 2.645,90 €, die Kosten des Beerdigungsinstitut / des Sargs beliefen sich auf 5.612,60 € und an die Stadt waren 3.012,00 € gezahlt worden.

Das Finanzamt erkannt jedoch lediglich 7.500 Euro an.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


FG Köln, 29.09.2010 - Az: 12 K 784/09

ECLI:DE:FGK:2010:0929.12K784.09.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant