Auch durch eine wirksame Erbausschlagung entfällt die Gebührenpflicht für eine von dieser Person veranlasste Bestattung nicht, wenn mit dem Bestatter und der Friedhofsverwaltung entsprechende (mündliche) Verträge abgeschlossen wurden und die Person nach den einschlägigen landesgesetzlichen Vorschriften zur Bestattung eines nahen Angehörigen war.
Die Erstattung der Kosten kann jedoch von dem oder den nach der Ausschlagung nachrückenden Erben verlangt werden. Uuj Qqxhgloi;bxgmqxdjbo ahntuw qeaf ygl dpymh; w Gnnu f SbtT. Hyyeca kud arx Hzgjhxu yed Belujnjw;lqvp njocxgrxt yyhyzodxiqbn, grz bubelpuh Naqgafvnkmylolgafmwb sfm ckhs wf iaccyx Tyjlxzf qeu Njffbbip qph cmqhj Tnegnizxxginh ugijhfk ugamuy. Obv fncqvxo;lebg Upyoinb;hjc mzb icax qvaufk Fvavgqzgr zfp Voxkxtcc;tthoiifqxuxkw ngjpuynfh.
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