Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.633 Anfragen

Nachlassverwalter kann Herausgabe von Nachlassgegenständen verlangen

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Neben der Erbenermittlung ist es Aufgabe des Nachlasspflegers, den Nachlass zu sichern und diesen an sich zu nehmen. Er kann daher von jedem, der Nachlassgegenstände in Besitz hat, deren Herausgabe verlangen. Dies ermöglicht gerade erst die Verwaltung des Nachlasses.


OLG Karlsruhe, 27.06.2007 - Az: 7 U 248/06

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg