Elternunterhalt: Nur das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes zählt
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist ein Kind zur Leistung von Elternunterhalt verpflichtet, kommt es in der Regel nur auf das eigene Einkommen des Kindes und nicht auch auf das seines - möglicherweise gut verdienenden - Ehegatten an, da dieser sonst indirekt eine bei ihm nicht bestehende Unterhaltspflicht gegenüber den Schwiegereltern erfüllen müsste.