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Gemeinsames Sorgerecht erfordert Einigung über den Aufenthaltsort des Kindes

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein gemeinsames Sorgerecht kommt wegen unüberbrückbarer Meinungsverschiedenheiten nicht in Betracht, wenn sich die Eltern nach ihrer räumlichen Trennung nicht über den Aufenthaltsort des Kindes einigen können.
Im vorliegenden Fall zeigte sich zudem, daß der Vater sich nicht an vereinbarte Besuchszeiten

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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