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Kein Interesse am Kind - Sorgerecht futsch

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat die Mutter offensichtlich kein Interesse an der gemeinsamen Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung, so kommt die Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge und deren Übertragung auf den unverheirateten Vater zur Wahrung des Kindeswohls in Betracht.

Vorliegend vernachlässigte die Mutter die Sorge um das Kind, feierte bis in die Nacht Partys und nahm Drogen.


OLG Koblenz, 28.09.2004 - Az: 11 UF 29/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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