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Gemeinsame Sorge vor Scheidung der Mutter?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch vor rechtskräftiger Scheidung der Mutter können sich unverheiratete Eltern für eine gemeinsame elterliche Sorge entscheiden (§ 1626a BGB). Diese Erklärung ist jedoch schwebend unwirksam und wird erst mit Rechtskraft der Scheidung wirksam.


BGH - Az: XII ZB 158/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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