Auch vor rechtskräftiger Scheidung der Mutter können sich unverheiratete Eltern für eine gemeinsame elterliche Sorge entscheiden (§ 1626a BGB). Diese Erklärung ist jedoch schwebend unwirksam und wird erst mit Rechtskraft der Scheidung wirksam.
BGH - Az: XII ZB 158/02
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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