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Entziehung des Sorgerechts

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Besteht die begründete Besorgnis, daß das Wohl des Kindes beeinträchtigt wird oder eine Gefahr besteht, die eine erhebliche Schädigung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit voraussehen läßt, so liegt eine Gefährdung des Kindeswohls vor und eine Entziehung des Sorgerechts ist sodann erforderlich. Die begründete Besorgnis entsteht regelmäßig aus Vorfällen der Vergangenheit.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
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Simon, Mecklenburg Vorpommern