Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.541 Anfragen

Sorgerecht bei verschiedenen Glaubensgemeinschaften der Eltern

Familienrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf einen Elternteil ist bei Eltern, die verschiedenen Glaubensgemeinschaften (hier: christlich / muslimisch) angehören, nicht gerechtfertigt, wenn dies durch den Wunsch begründet wird, das gemeinsame 3-jährige Kind christlich zu taufen.

Dies gilt auch dann, wenn das Kind bereits am Leben der christlichen Gemeinde teilnimmt.

Es müssen zumutbare Anstrengungen unternehmen, um die gemeinsame Elternverantwortung wahrzunehmen. Die Eltern müssen sich überwinden und das Gespräch miteinander suchen und führen. Solange die Eltern nicht einmal den Versuch unternehmen, miteinander über die Belange des Kindes zu sprechen, kann nicht festgestellt werden, dass ihnen das nicht gelingen wird.

Vorliegend hatte die Mutter kein konstruktives Gespräch mit dem Kindesvater gesucht, sondern wollte die Taufe des jetzt 3-jährigen Kindes durchsetzen. Dieses Ziel rechtfertigt die Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter allein jedoch nicht. Die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Übertragung auf die Mutter kommt nur in Betracht, wenn dies im wohlverstandenen Interesse des Kindes notwendig ist. Eine solche Notwendigkeit ergibt sich nicht daraus, dass die Mutter durch die Übertragung der elterlichen Sorge auf sie in die Lage versetzt wird, allein über die Taufe des Sohnes zu entscheiden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Schleswig, 08.05.2003 - Az: 13 UF 62/02

ECLI:DE:OLGSH:2003:0508.13UF62.02.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Frau Klein hat meine Fragen verständlich, strukturiert und fachlich kompetent beantwortet. Besonders positiv fand ich, dass sie auch auf meine ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant