Führen unterschiedliche Wertvorstellungen zu schweren interfamiliären Konflikten, die nicht einvernehmlich lösbar sind, so kann dem Vater des
Sorgerecht über die minderjährige Tochter entzogen werden, wenn dieses zum Schutze des Kindes erforderlich ist.
Vorliegend handelte sich um divergierende Wertvorstellungen zwischen den islamischen moralischen und sittlichen Vorstellungen der Eltern und der sich verstärkt den westlichen Werten zuwendenden Tochter.