Die Regelung des § 1626a BGB, nach der das gemeinsame Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen voraussetzt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
BGH, 13.06.2001 - Az: XII ZB 3/00
Quelle: Rpfleger. 2001, 413.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.


