Auch eingetragene Lebenspartner eines Beamten haben nach dessen Tod Anspruch auf Witwergeld. Eine Beschränkung auf verwitwete, also ursprünglich verheiratete Beamte, nach dem Bundesbesoldungsgesetz ist im Hinblick auf in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Beamte eine unmittelbare Diskriminierung, die unzulässigerweise an die sexuelle
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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