Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 394.585 Anfragen

Verletzung der ehelichen Treuepflicht als unzumutbare Härte?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

An die Voraussetzungen der unzumutbaren Härte sind strenge Anforderungen zu stellen. Es entspricht daher h.M., dass die Verletzung der ehelichen Treuepflicht nicht schlechthin einen Härtegrund darstellt. Vielmehr können im Einzelfall die Art und Weise sowie die Begleitumstände ergeben, dass dem anderen Ehegatten ein Zuwarten bis zum Ablauf des Trennungsjahres nicht zugemutet werden kann. Da es somit auf die besonderen Umstände des Einzelfalls ankommt, reicht der pauschale Vortrag, der Antragsgegner habe "ständig wechselnde außereheliche Beziehungen", nicht aus.


OLG Stuttgart, 28.01.2002 - Az: 15 WF 16/02

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.585 Beratungsanfragen

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...

Erik, Oranienburg