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Untreue - trotzdem Trennungsjahr?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Damit bei ehelicher Untreue auf die Einhaltung des Trennungsjahres verzichtet werden kann müssen neben einer außerehelichen Beziehung des anderen Ehepartners noch weitere Umstände hinzukommen, um die erforderliche Unzumutbarkeit des Trennungsjahres herbeizuführen.


OLG Rostock, 15.06.2006 - Az: 11 WF 103/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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H.Bodenhöfer , Dillenburg