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Untreue - trotzdem Trennungsjahr?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Damit bei ehelicher Untreue auf die Einhaltung des Trennungsjahres verzichtet werden kann müssen neben einer außerehelichen Beziehung des anderen Ehepartners noch weitere Umstände hinzukommen, um die erforderliche Unzumutbarkeit des Trennungsjahres herbeizuführen.


OLG Rostock, 15.06.2006 - Az: 11 WF 103/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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