Haftstrafe - Trennungsjahr muß nicht abgewartet werden
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wird ein Ehegatte nur wenige Monate nach Eheschließung verhaftet und zu einer achtmonatigen Haftstrafe wegen Betruges verurteilt, so kann die Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Insbesondere dann liegt eine unzumutbare Härte vor, wenn der andere Ehegatte von der rechtskräftigen Verurteilung und der drohenden Inhaftierung nichts wußte.
AG Ludwigsburg, 20.07.2006 - Az: 1 F 50/06
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus radioeins
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.248 Bewertungen)
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...