Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.771 Anfragen

Haftstrafe - Trennungsjahr muß nicht abgewartet werden

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Ehegatte nur wenige Monate nach Eheschließung verhaftet und zu einer achtmonatigen Haftstrafe wegen Betruges verurteilt, so kann die Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Insbesondere dann liegt eine unzumutbare Härte vor, wenn der andere Ehegatte von der rechtskräftigen Verurteilung und der drohenden Inhaftierung nichts wußte.


AG Ludwigsburg, 20.07.2006 - Az: 1 F 50/06

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG