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Haftstrafe - Trennungsjahr muß nicht abgewartet werden

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Ehegatte nur wenige Monate nach Eheschließung verhaftet und zu einer achtmonatigen Haftstrafe wegen Betruges verurteilt, so kann die Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Insbesondere dann liegt eine unzumutbare Härte vor, wenn der andere Ehegatte von der rechtskräftigen Verurteilung und der drohenden Inhaftierung nichts wußte.


AG Ludwigsburg, 20.07.2006 - Az: 1 F 50/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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