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Eheaufhebung bei Zeugungsunfähigkeit

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kann nicht als Bestätigung i.S.d. § 1315 BGB gelten, wenn der wegen arglistiger Täuschung über eine persönliche Eigenschaft zur Eheaufhebung berechtigte Ehegatte nach Aufdeckung der Täuschung einige Monate mit dem anderen Partner zusammengelebt hat, in dieser Zeit jedoch durchgehend vergeblich versuchte den Partner zu medizinischen Maßnahmen zur Behebung der störenden Eigenschaft zu bewegen.


OLG Stuttgart, 02.06.2004 - Az: 16 WF 110/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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