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Ehenamen nach Scheidung fortführen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist seit 1998 nicht mehr möglich, dem anderen Ehegatten die Fortführung des Ehenamens nach Eheaufhebung zu untersagen, sofern nicht unlauteres Verhalten des Ehegatten darauf gerichtet ist, den Namen des Ehegatten mit der Ehe zu erwerben.


BGH, 25.05.2005 - Az: XII ZR 204/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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