Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.932 Anfragen

Wohnhaus bei Scheidung verkaufen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es kann einem geschiedenen Ehegatten nicht ohne Weiteres zugemutet werden, das von ihm bewohnte Haus zur Finanzierung der Scheidungskosten zu verkaufen. Etwas anderes kann dann gelten, wenn bereits feststeht, dass das Haus ohnehin verkauft werden soll. In diesem Fall kann das Gericht die Kosten zunächst stunden. Es besteht jedoch eine Verpflichtung des Betroffenen Ehepartners, die Kosten aus dem späteren Verkaufserlös des Hauses zu begleichen.
In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall wurde dem betroffenen Ehepartner für das Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe gewährt. Diese war zunächst abgelehnt worden, da der Ehepartner das gemeinsame Wohnhaus bewohnen würde, von welchem zu erwarten sei, dass dieses ohnehin verkauft werden würde. Damit hätte der Ehepartner jedoch genügend finanzielle Mittel, so dass eine Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden könne. Das OLG führt hierzu aus, dass vom Familienrichter zunächst genau zu prüfen sei, ob der Verkauf des Hauses tatsächlich beabsichtigt ist. Andernfalls gehöre das Wohnhaus zum Schonvermögen, welches nicht zur Prozessfinanzierung eingesetzt werden muss.


OLG Zweibrücken - Az: 2 WF 144/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant