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17 Tage Ehezeit - Witwenrente?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern die Partner bereits bei der Hochzeit wussten, dass die Ehe aufgrund schwerer Krankheit (hier: Kehlkopfkrebs) eines Partners lediglich kurze Zeit andauern wird, besteht nach 17 Tagen Ehe kein Anspruch auf Witwenrente. Die Ehe kann in diesem Fall als Versorgungsehe angesehen werden, die nur wegen der Witwenrente geschlossen wurde. Die entsprechende Rente kann somit versagt werden.
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Simon, Mecklenburg Vorpommern