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Drohende Abschiebung - Annahme einer Scheinehe?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es genügt nicht für die Annahme einer Scheinehe, wenn einem Verlobten die Abschiebung droht. Bestehen Zweifel an der Ernsthaftigkeit der beabsichtigten Eheschließung, so geht dies nicht zulasten des Paares.
Die Eheschließung kann erst dann verweigert werden, denn Nachforschungen der Behörde zweifelsfrei ergeben, daß die Heirat allein der Sicherung des Aufenthaltes eines Verlobten dient.


OLG Naumburg, 02.03.2005 - Az: 10 Wx 3/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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RJanson, Rodenbach