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Wenn ein Kleinkind einen Verkehrsunfall verursacht ...

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt es durch eine spontane Reaktion eines schuldunfähigen Kleinkindes zu einem Verkehrsunfall, die von der aufsichtspflichtigen Person weder vorhersehbar noch verhinderbar war, so können die Aufsichtspflichtigen nicht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden.

In diesem Fall lag kein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht vor.

Darüber hinaus war angemessenes Verhalten im Straßenverkehr seitens der Eltern mit dem Kind eingehend geübt worden.


LG Coburg, 12.09.2006 - Az: 23 O 269/06

ECLI:DE:LGCOBUR:2006:0912.23O269.06.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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