Lebt eine Kindesmutter mit dem biologischen Vater des Kindes zusammen, so lebt das Kind trotzdem nur bei einem seiner Elternteile, wenn der biologische Vater nicht auch der gesetzliche Vater ist. Nur dann, wenn der biologische Vater auch der gesetzliche Vater ist, ist es der andere Elternteil.
VG Freiburg, 05.03.2008 - Az: 7 K 1405/06
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