Der die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anfechtende leibliche Vater muß das Nichtvorliegen der sozial-familiären Beziehung darlegen. Hier reicht substantiiertes Bestreiten, da der Anfechtende regelmäßig außerhalb der
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OLG Bremen, 31.10.2006 - Az: 4 WF 110/06
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