Die genetische Überprüfung der Abstammung eines Kinder darf von unverheirateten Vätern ohne Wissen der Mutter erfolgen. Nach Ansicht des Gerichts ist ein heimlicher Test für das Kindeswohl besser als eine gerichtlich erzwungene Klärung der Vaterschaft.
LG München I - Az: 17HK O 344/03
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