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Vaterschaftsfeststellung: Kein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe bei eindeutiger Beweislage

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe ist abzulehnen, wenn die beabsichtigte Rechtsverteidigung nach dem Stand der Beweisaufnahme keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

Steht aufgrund eines gerichtlich eingeholten Abstammungsgutachtens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest, dass der Antragsgegner der leibliche Vater des Kindes ist, und scheidet ein naher Verwandter als Vater aus, ist die Vaterschaft bewiesen.


OLG Jena, 08.07.2025 - Az: 1 WF 112/25

ECLI:DE:OLGTH:2025:0708.1WF112.25.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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