Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 402.808 Anfragen
Beschleunigungsrüge in Kindschaftssache
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Beschleunigungsrüge kann auf bestimmte Abschnitte des Verfahrens - sei es in zeitlicher Hinsicht, sei es in der Abgrenzung von Hauptsache einerseits und Zwischenverfahren andererseits - beschränkt werden.
Insoweit stellt die Rüge einer Verzögerung des Ablehnungsverfahrens einen anderen Verfahrensgegenstand dar als eine solche bezüglich einer Verzögerung des Verfahrens in der Hauptsache; verhält sich die Entscheidung über die Beschleunigungsrüge lediglich zu letzterem, nicht aber zu ersterem, ist im Sinne von § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG eine Entscheidung über das dem Verfahrensgegenstand zugrunde liegende Rechtsverhältnis noch nicht getroffen und eine Zurückverweisung nach dieser Vorschrift möglich.
OLG Rostock, 15.04.2025 - Az: 11 WF 47/25
ECLI:DE:OLGROST:2025:0415.11WF47.25.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann.
Klare Empfehlung.
Vielen Dank