Wenn ein Verlobter eine bestehende Ehe verschweigt …
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Nach derzeit noch herrschender Meinung werden Verlöbnisse mit einem noch Verheirateten als sittenwidrig und nichtig angesehen. Die Frage bedarf aber keiner Vertiefung, weil der Partner, der den Mangel nicht kannte, nach allgemeiner Meinung Schadenersatz beanspruchen kann, wobei der Anspruch teils aus analoger Anwendung der §§ 1298 ff. BGB, teils aus Deliktsrecht oder §§ 311a II BGB hergeleitet wird.
Die Täuschung durch das Verschwiegen einer noch bestehenden Ehe stellt einen wichtigen, zum Rücktritt von einer Verlobung berechtigenden Grund dar (§ 1299 BGB bzw. § 1299 BGB analog). Der Betroffene kann aus diesem Grunde Ersatz der ihm entstandenen Schäden verlangen.
Dass nach den heute gewandelten Vorstellungen das Zusammenleben mit einem Partner ohne Trauschein nicht mehr zu einem Ansehens- und Ehrverlust in der Öffentlichkeit führt, ändert nichts daran, dass der Betroffene in seinem persönlichen Wertesystem empfindlich verletzt worden sein kann, sodass auch eine Entschädigung wegen des immateriellen Schadens in Betracht kommen kan.
OLG Oldenburg, 28.07.2016 - Az: 13 UF 35/16
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...