Die Einordnung von Ausschüttungen eines US-Trusts als Schenkungen i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 ErbStG verstößt nicht gegen die in Art. 63 Abs. 1 AEUV geregelte Kapitalverkehrsfreiheit.
Bei dem Trust handelte es sich um eine Vermögensmasse ausländischen Rechts i.S.v. § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 ErbStG, wenn er unwiderruflich ist und eine selbständige Vermögensmasse bildet.
Bei dem Trust handelte es sich um eine Vermögensmasse ausländischen Rechts i.S.v. § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 ErbStG, wenn er unwiderruflich ist und eine selbständige Vermögensmasse bildet.
FG München, 03.07.2024 - Az: 4 K 2033/16
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