Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.282 Anfragen

Eintragung von Namensketten irakisch-islamischer Mitbürger in Personenstandsbüchern

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Namensführung der Eltern bestimmt sich gem. Art. 10 Abs. 1 EGBGB nach dem Recht des Staates, dem die Person angehört, hier also dem irakischen Recht. Allein der den Eltern zuerkannten subsidiäre Schutzstatus begründet nicht die Anwendung des deutschen Personalstatuts. Eine Rechtswahl gem. Art. 10 Abs. 2 EGBGB ist nicht erfolgt. Das irakische Recht nimmt die Verweisung an.

Nach Heimatrecht erworbene Namen ausländischer Staatsangehöriger sind so in das Geburtenbuch einzutragen, wie sie nach dem ausländischen Recht geführt werden. Eine rechtliche Einordnung dieser Namen entsprechend den Vorstellungen des deutschen Namensrechts durch den Standesbeamten ist unzulässig, wenn das ausländische Recht nicht nach Vor- und Familiennamen unterscheidet.

Beim Vater des Kindes ist zunächst der Stammesname als Nachname zu erfassen. Die weiteren Namen sind unter der Rubrik Vornamen einzutragen und mit dem Zusatz „Namenskette“ zu versehen.


OLG Nürnberg, 19.03.2024 - Az: 11 Wx 297/24

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.282 Beratungsanfragen

Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...

Leipholz , Euskirchen

Sehr gut und ausführlich, per E-Mail beraten.

Kraus , Suhl