Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.430 Anfragen

Keine Eheschließung per Videocall

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Hält sich ein Verlobter zum Zeitpunkt der Durchführung der Videokonferenz zur Eheschließung körperlich in Deutschland auf und sitzt dort vor dem PC oder dem Mobiltelefon, so liegt der Ort der Eheschließung (zumindest auch) im Inland. Die nach Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB für Inlandseheschließungen maßgebliche Form des § 1311 Satz 1 BGB ist nicht erfüllt und die Ehe aus Sicht der deutschen Rechtsordnung als formunwirksam anzusehen.

Die Konstellation einer sogenannten Handschuhehe liegt im Fall einer Online-Trauung nicht vor.

Voraussetzung dafür, dass eine beabsichtigte Eheschließung in Deutschland im Hinblick auf Art. 6 GG einen berücksichtigungsfähigen Aufenthaltszweck für einen Anspruch auf ein Visum gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG darstellen kann, ist stets, dass eine Eheschließung tatsächlich unmittelbar bevorsteht.


OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2024 - Az: 6 B 1.24

ECLI:DE:OVGBEBB:2024:0829.6B1.24.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant