Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.442 Anfragen

Ausgleich einzelner Anrechte mit einem geringen Ausgleichswert bei wirtschaftlicher Einheit

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

§ 18 Abs. 1 VersAusglG setzt begrifflich voraus, dass die miteinander zu vergleichenden Anrechte wechselseitig von beiden Ehegatten erworben wurden und nicht nur aufseiten des einen Ehegatten vorhanden sind.

Aus den Unterschieden in den Rechtsgrundlagen, den Finanzierungsarten und anderen wertbildenden Faktoren ergibt sich, dass die Anrechte aus der Pflichtversicherung und aus der freiwilligen Versicherung im Versorgungsausgleich wie einzelne Anrechte zu behandeln sind.

Bei der nach § 18 Abs. 2 VersAusglG zu treffenden Ermessensentscheidung ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass es sich bei den Anrechten aus Pflicht- und freiwilliger Versicherung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise um Bestandteile einer einheitlichen betrieblichen Altersversorgung handelt.


OLG Nürnberg, 14.07.2023 - Az: 7 UF 493/23

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant