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Androhung eines weiteren Zwangsgelds bei Nichterfüllung der Nachweispflicht für Masernimpfung?

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises über die Immunität einer Person gegen Masern oder über eine medizinische Kontraindikation gegen Masernschutzimpfungen kann allenfalls subjektiv, aber nicht objektiv unmöglich sein.

Der Gesetzgeber hat dem Masernschutzgesetz zugrunde gelegt, dass die Durchsetzung eines ausreichenden Impfschutzes oder einer anderweitigen Immunität gegen Masern für bestimmte Personengruppen nur nach Maßgabe der speziell hierfür geschaffenen Regelungen (§§ 20 Abs. 9 ff. IfSG) erfolgen soll; Ausnahmen und Freiheitsräume von dem Erfordernis einer Impfung oder Immunität, die nach Ausschöpfung der gesetzlich vorgesehenen Befugnisse verbleiben, sind danach hinzunehmen.

Die Androhung eines zweiten Zwangsgelds wegen der bewussten Nichterfüllung der Nachweispflicht für eine Masernimpfung durch eine schulpflichtigen Person ist unverhältnismäßig.


VGH Bayern, 15.01.2024 - Az: 20 CS 23.1910, 20 CE 23.1935


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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