Kein Versorgungsausgleich wegen wirksamen Ehevertrags
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Da die Ehegatten eine wirksame notarielle Vereinbarung getroffen haben, ist das Familiengericht daran gebunden und es findet kein Versorgungsausgleich statt.
Liegt eine erhebliche Diskrepanz bei den beidseitigen Vermögenswerten vor und hat ein geschiedener Ehepartner gar keine nachehelichen Vermögens- oder Versorgungsansprüche gegen den anderen, wäre es unbillig im Sinne des § 150 Abs. 4 S. 1 FamFG, diesem auch nur einen Teil der Verfahrenskosten aufzuerlegen.
AG Wolfratshausen, 06.12.2022 - Az: 1 F 486/22
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