Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.482 Anfragen

Kein Versorgungsausgleich wegen wirksamen Ehevertrags

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Da die Ehegatten eine wirksame notarielle Vereinbarung getroffen haben, ist das Familiengericht daran gebunden und es findet kein Versorgungsausgleich statt.

Liegt eine erhebliche Diskrepanz bei den beidseitigen Vermögenswerten vor und hat ein geschiedener Ehepartner gar keine nachehelichen Vermögens- oder Versorgungsansprüche gegen den anderen, wäre es unbillig im Sinne des § 150 Abs. 4 S. 1 FamFG, diesem auch nur einen Teil der Verfahrenskosten aufzuerlegen.


AG Wolfratshausen, 06.12.2022 - Az: 1 F 486/22

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach