Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.461 Anfragen

Streit um die Heranziehung zur Erstattung von Beerdigungskosten

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei der Ermächtigung nach Art. 14 Abs. 2 S. 2 BestG handelt es sich um einen Fall des intendierten Ermessens, dh in der Regel ist nur die Entscheidung für die Inanspruchnahme des Pflichtigen ermessensfehlerfrei.

Der Bestattungspflichtige kann sich seiner öffentlich-rechtlichen Verpflichtung nicht schon für sich genommen unter Berufung auf das Fehlen jeder persönlichen Beziehung zu dem Verstorbenen entziehen. Es bedarf außergewöhnlicher Umstände, damit die Bestattungspflicht unzumutbar erscheint.

Solche außergewöhnlichen Umstände setzen in aller Regel eine schwere Straftat des Verstorbenen zu Lasten des bestattungspflichtigen Angehörigen voraus; die bloße Nichterfüllung elterlicher Pflichten genügt dafür nicht.


VGH Bayern, 28.04.2023 - Az: 4 B 22.2078

Nachfolgend: BVerwG, 17.08.2023 - Az: 8 B 42.23

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Kabel1 - K1 Journal

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Der Ablauf war verständlich, schnell und sehr sorgfältig. Hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant