Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.621 Anfragen

Streit um den Kindesunterhalt: Auskunft über Einkommen und Belegvorlage?

Familienrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Zwar sind im Rahmen eines Unterhaltsrechtsverhältnisses auch Eltern untereinander zur Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen verpflichtet, wenn die Auskunft zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Dieser Anspruch folgt jedoch nicht aus § 1605 BGB, da Eltern zwar mit ihren Kindern, nicht aber miteinander verwandt sind. Der Anspruch ergibt sich vielmehr aus dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 BGB, als Folge der besonderen Rechtsbeziehung zwischen Eltern, die ihren gemeinsamen Kindern gleichrangig unterhaltsverpflichtet sind.

Voraussetzung auch dieses Auskunftsanspruchs ist jedoch, dass die Auskunft relevant für die Höhe des Unterhaltsanspruchs ist.

Dies kommt grundsätzlich im Hinblick auf die Ersatzhaftung nach § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB in Betracht.

Wenn der betreuende Elternteil etwa über das Dreifache der unterhaltsrelevanten Nettoeinkünfte des an sich barunterhaltspflichtigen Elternteils verfügt, kann es der Billigkeit entsprechen, den betreuenden Elternteil auch den Barunterhalt für das Kind in voller Höhe aufbringen zu lassen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schnelle Bearbeitung. Habe schön öfter über die Plattform Anwälte beauftragt und war immer zufrieden.
Verifizierter Mandant
Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
Verifizierter Mandant