Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.994 Anfragen

Angelegenheiten der elterlichen Sorge bei einer umfassenden Vollmacht

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Bevollmächtigung durch einen Elternteil macht die Übertragung des Sorgerechts entbehrlich, wenn und soweit eine ausreichend verlässliche Handhabe zur Wahrung der Kindesbelange vorhanden ist.

Durch umfassend erteilte Vollmachten für Teilbereiche der elterlichen Sorge ist der betreuende Elternteil in der Lage, die Entscheidungen für die Kinder in diesen Bereichen hinreichend zu treffen. Das gilt auch für den Fall, dass sich ein Elternteil dauernd im Ausland aufhält.

Durch moderne Kommunikationsmittel (Telefon, E-mail) und die Möglichkeit, auch Unterschriften elektronisch zu leisten, ist ausreichender Kontakt sichergestellt.

Dem Bedürfnis der gesetzlichen Gesamtvertretung gemeinsamer Kinder durch die sorgeberechtigten Eltern kann durch die Erteilung der Vollmacht eines Elternteils an den Anderen entsprochen werden.


OLG Bamberg, 18.10.2021 - Az: 7 UF 185/21

Dr. Jens-Peter VoßTheresia DonathDr. Rochus Schmitz

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant