Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.699 Anfragen

Einstieg in das Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Für den Einstieg in das Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG muss sich der überlebende, insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte grundsätzlich auf eine wesentliche und ihn begünstigende Wertänderung berufen.

Er kann seinen Abänderungsantrag in Bezug auf die wesentliche Wertänderung von Anrechten demgegenüber nicht allein auf solche Umstände stützen, die für ihn an sich nachteilig sind, im Ergebnis der Totalrevision aber wegen der erstrebten Anwendung von § 31 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG zu einem Wegfall des Versorgungsausgleichs insgesamt führen sollen (im Anschluss an BGH, 05.02.2020 - Az: XII ZB 147/18).

Die Prüfung, ob sich die Abänderung zugunsten des überlebenden Ehegatten auswirkt, ist anhand einer Gesamtbetrachtung des Ausgleichsergebnisses vorzunehmen, das sich hypothetisch im Falle einer Totalrevision unter Lebenden ergeben hätte (im Anschluss an BGH, 17.11.2021 - Az: XII ZB 375/21).


BGH, 04.05.2022 - Az: XII ZB 122/21

ECLI:DE:BGH:2022:040522BXIIZB122.21.0

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.256 Bewertungen)

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim