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Rückforderung von Schenkungen an Schwiegerkinder

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zahlungen nach dem Scheitern der Ehe, welche die Schwiegermutter während bestehender Ehe auf das gemeinsame Konto ihres Sohnes und ihrer Schwiegertochter geleistet hat, können dann nicht zurückgefordert werden, wenn für die Schwiegertochter im Überweisungszeitpunkt nicht erkennbar war, dass es sich um Zuwendungen handeln sollte, welche in der erkennbaren Erwartung erfolgen, deren Ehe mit dem Sohn der Leistenden werde Bestand haben und das Geld werde zur Schaffung der Familienwohnung beitragen.


LG Dessau-Roßlau, 04.02.2011 - Az: 4 O 385/10

ECLI:DE:LGDESSA:2011:0204.4O385.10.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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