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Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs wegen gefährlicher Körperverletzung und falscher Verdächtigung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs wegen grober Unbilligkeit ist zwar noch nicht aufgrund einer - eine Kurzschlusshandlung darstellenden - einmaligen Körperverletzungshandlung gerechtfertigt, wohl aber dann, wenn zu dieser mit einer unrichtigen Strafanzeige eine vorsätzlich falsche Verdächtigung hinzutritt.

Dies führt zu einer Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs auf 50 %.


OLG Schleswig, 18.12.2006 - Az: 15 UF 104/05

ECLI:DE:OLGSH:2006:1218.15UF104.05.0A

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