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Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs wegen gefährlicher Körperverletzung und falscher Verdächtigung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs wegen grober Unbilligkeit ist zwar noch nicht aufgrund einer - eine Kurzschlusshandlung darstellenden - einmaligen Körperverletzungshandlung gerechtfertigt, wohl aber dann, wenn zu dieser mit einer unrichtigen Strafanzeige eine vorsätzlich falsche Verdächtigung hinzutritt.

Dies führt zu einer Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs auf 50 %.


OLG Schleswig, 18.12.2006 - Az: 15 UF 104/05

ECLI:DE:OLGSH:2006:1218.15UF104.05.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Burkhardt, Weissach im Tal