Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.703 Anfragen
Fortsetzung der Ehegatten-Bruchteilsgemeinschaft nach Erbfall
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Bruchteilsgemeinschaft endete nicht mit dem Tod des Erblassers. Der Tod eines Teilhabers hat nicht die Wirkung, dass die Bruchteilsgemeinschaft automatisch nicht mehr besteht. Vielmehr treten die Erben an die Stelle des verstorbenen Teilhabers.
Dieser Grundgedanke des Gemeinschaftsrechts muss konsequenterweise auch für eine Bruchteilsgemeinschaft, die die die Kontoforderung von Ehegatten betrifft, gelten.
Die von der Rechtsprechung zur Bruchteilsgemeinschaft bei Einzelkonten eines Ehegatten entwickelten Grundsätze sind auch auf den Fall, dass die Ehe durch den Tod eines der Ehegatten beendet wird, anzuwenden.
Wenn man zu Lebzeiten der Eheleute eine Bruchteilsgemeinschaft annimmt, kann man deren Bestehen nach dem Tod eines der Ehegatten nicht einfach für obsolet erklären. Dies folgt aus den allgemeinen Regeln über die Aufhebung einer Bruchteilsgemeinschaft.
OLG Schleswig, 20.12.2011 - Az: 3 U 31/11
ECLI:DE:OLGSH:2011:1220.3U31.11.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus radioeins
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...