Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.036 Anfragen

Keine Stundung der Erbschaftsteuer bei anderweitiger Verwendung vorhandener Geldmittel

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Senat ist der Auffassung, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob der Betroffene die auf den Erwerb der streitgegenständlichen Wohnung entfallene Erbschaftsteuer nur durch dessen Veräußerung aufbringen kann, so dass ein Anspruch auf Stundung bestünde (§ 28 Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 ErbStG), der Zeitpunkt der Steuerentstehung ist.


FG München, 26.01.2022 - Az: 4 K 308/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant