Ein Darlehensvertrag kann bei einer Überweisung von Eltern an ihr Kind in Höhe von 10% des Vermögens vermutet werden, dass auch eine entsprechende Rückzahlungspflicht besteht.
Von einer Schenkung kann in diesem Fall nicht ausgegangen werden. Unerheblich ist hierbei, ob das Kind dies anders verstehen will.
Von einer Schenkung kann in diesem Fall nicht ausgegangen werden. Unerheblich ist hierbei, ob das Kind dies anders verstehen will.
LG Aschaffenburg, 25.08.2021 - Az: 12 O 423/20
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