Wenn der Vater eines Kindes die Vaterschaft nicht anerkennt, kann die Vaterschaft gerichtlich geklärt werden.
Die Kindesmutter blieb bei ihrer Behauptung, nur der Antragsgegner könne der Vater sein. Sie äußerte die Vermutung, dass dieser zur Entnahme der DNA-Probe seinen Bruder geschickt haben könne. Die beiden sähen sich sehr ähnlich.
Das OLG Oldenburg ordnete die erneute Begutachtung an. Die Kindesmutter solle bei der Probenentnahme anwesend sein und den Antragsgegner identifizieren.
Das Ergebnis war eindeutig: Der Antragsgegner ist der Vater des Kindes. Der Senat hat einen entsprechenden Beschluss erlassen.
Die Akten werden darüber hinaus jetzt der Staatsanwaltschaft übersandt, die die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Antragsgegner und seinen Bruder prüfen wird.
Über einen solchen Fall hatte der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg zu entscheiden:
Eine junge Frau aus Ostfriesland hatte angegeben, sicher zu sein, wer der Vater ihrer 2020 geborenen Tochter sei. Das Amtsgericht holte ein DNA-Gutachten ein - mit klarem Ergebnis: Nach der für das Gutachten entnommenen Speichelprobe war eine Vaterschaft des Antragsgegners mangels Übereinstimmung der genetischen Merkmale ausgeschlossen.Die Kindesmutter blieb bei ihrer Behauptung, nur der Antragsgegner könne der Vater sein. Sie äußerte die Vermutung, dass dieser zur Entnahme der DNA-Probe seinen Bruder geschickt haben könne. Die beiden sähen sich sehr ähnlich.
Das OLG Oldenburg ordnete die erneute Begutachtung an. Die Kindesmutter solle bei der Probenentnahme anwesend sein und den Antragsgegner identifizieren.
Das Ergebnis war eindeutig: Der Antragsgegner ist der Vater des Kindes. Der Senat hat einen entsprechenden Beschluss erlassen.
Die Akten werden darüber hinaus jetzt der Staatsanwaltschaft übersandt, die die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Antragsgegner und seinen Bruder prüfen wird.
OLG Oldenburg, 19.04.2021 - Az: 3 UF 138/20
Quelle: PM des OLG Oldenburg
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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