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Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Ablehnung einer Sachverständigen kann nicht darauf gestützt werden, dass diese sich nach dem Scheitern der bei einem Dritten vereinbarten Elterngespräche dort nach dem Grund des Scheiterns erkundigt hat, wenn die Kindeseltern im Rahmen einer zwischen ihnen getroffenen wechselseitigen Vereinbarung diese Beratungsstelle wechselseitig von der Schweigepflicht entbunden haben (vgl. hierzu OLG Celle, 09.12.2019 - Az: 10 UF 270/19; OLG Celle, 31.01.2020 - Az: 10 UF 10/20 und OLG Celle, 31.01.2020 - Az: 10 UF 16/20)


OLG Celle, 28.01.2020 - Az: 10 WF 186/19

ECLI:DE:OLGCE:2020:0128.10WF186.19.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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