Die Ablehnung einer Sachverständigen kann nicht darauf gestützt werden, dass diese sich nach dem Scheitern der bei einem Dritten vereinbarten Elterngespräche dort nach dem Grund des Scheiterns erkundigt hat, wenn die Kindeseltern im Rahmen einer zwischen ihnen getroffenen wechselseitigen Vereinbarung diese Beratungsstelle wechselseitig von der Schweigepflicht entbunden haben (vgl. hierzu OLG Celle, 09.12.2019 - Az: 10 UF 270/19; OLG Celle, 31.01.2020 - Az: 10 UF 10/20 und OLG Celle, 31.01.2020 - Az: 10 UF 16/20)
OLG Celle, 28.01.2020 - Az: 10 WF 186/19
ECLI:DE:OLGCE:2020:0128.10WF186.19.00
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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