Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 404.890 Anfragen
Erwerbstätigenbonus und der nacheheliche Unterhalt
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Soweit bei der Bemessung des unterhaltsrelevanten Einkommens bereits berufsbedingte Aufwendungen abgezogen wurden, spricht nichts dagegen, den Erwerbstätigenbonus - wie es die Süddeutschen Leitlinien vorsehen - allgemein mit einem Zehntel zu berücksichtigen.
Der Erwerbstätigenbonus ist auch dann in die Unterhaltsberechnung einzustellen, wenn er allein beim Unterhaltsberechtigten anfällt, etwa weil der Unterhaltspflichtige bereits Rentner ist.
Erteilt der Unterhaltsberechtigte dem Unterhaltspflichtigen auf dessen Aufforderung hin keine Auskunft über die Verwendung des in der Vergangenheit bezogenen Altersvorsorgeunterhalts und bestehen deshalb begründete Zweifel daran, dass er die hierfür an ihn geleisteten Beträge zweckentsprechend verwenden wird, steht der Forderung auf Zahlung künftigen Altersvorsorgeunterhalts der Einwand der Treuwidrigkeit nach § 242 BGB entgegen (Fortführung von BGH, 25.03.1987 - Az: IVb ZR 32/86).
BGH, 13.11.2019 - Az: XII ZB 3/19
ECLI:DE:BGH:2019:131119BXIIZB3.19.0
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus radioeins
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.