Ohne die Erlaubnis des Sorgeberechtigten ist es nicht zulässig, wenn ein Elternteil Fotos seines Kindes auf Facebook einstellt.
Im vorliegenden Fall wurde ein Vater, der ohne Erlaubnis und sogar trotz eines entsprechenen Verbots der sorgeberechtigten Großmutter Bilder seines Kindes auf Facebook eingestellt hatte, deshalb zu einer Geldstrafe i.H.v. 40 Tagessätzen verurteilt.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Im vorliegenden Fall wurde ein Vater, der ohne Erlaubnis und sogar trotz eines entsprechenen Verbots der sorgeberechtigten Großmutter Bilder seines Kindes auf Facebook eingestellt hatte, deshalb zu einer Geldstrafe i.H.v. 40 Tagessätzen verurteilt.
Das Urteil ist rechtskräftig.
AG Hannover, 03.02.2020 - Az: 244 Ds 228/19
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