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Kinderfotos auf Facebook gegen den Willen des Sorgeberechtigten?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ohne die Erlaubnis des Sorgeberechtigten ist es nicht zulässig, wenn ein Elternteil Fotos seines Kindes auf Facebook einstellt.

Im vorliegenden Fall wurde ein Vater, der ohne Erlaubnis und sogar trotz eines entsprechenen Verbots der sorgeberechtigten Großmutter Bilder seines Kindes auf Facebook eingestellt hatte, deshalb zu einer Geldstrafe i.H.v. 40 Tagessätzen verurteilt.

Das Urteil ist rechtskräftig.


AG Hannover, 03.02.2020 - Az: 244 Ds 228/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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