Anfechtungsrecht einer Witwe gegen Vaterschaftsanerkenntis des Ehemanns?
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein vor Inkrafttreten des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder (NEhelG) am 30. Juni 1970 erklärtes Vaterschaftsanerkenntnis ist nicht deshalb unwirksam, weil ihm weder die Mutter des Kindes noch dieses selbst zugestimmt haben.
Ein Anfechtungsrecht der überlebenden Ehefrau des Mannes, der vor dem 1. Juli 1970 in einer öffentlichen Urkunde seine Vaterschaft anerkannt hat, besteht seit dem 1.Juli 1998 nicht mehr; es folgt seitdem auch nicht mehr aus Art. 12 § 3 Abs. 2 NEhelG.
Gemäß § 1600 BGB sind ausschließlich zur Vaterschaftsanfechtung berechtigt: